Fußball-Weltmeisterschaft Ausnahmen vom Lärmschutz erlaubt

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

 

 

Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer wird vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Mexiko, Kanada und den USA ausgetragen. Nach Angaben der Bundesregierung fallen zahlreiche Spiele wegen der Zeitverschiebung in Deutschland in die späten Abend- und Nachtstunden. Sowohl die 72 Vorrundenspiele als auch die 32 Begegnungen der Finalrunde würden teilweise zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit übertragen.

 

Wie die Bundesregierung mitteilt, greift die allgemeine Regelung zum Lärmschutz grundsätzlich ab 22 Uhr. Gleichzeitig bestehe ein Mindestschutzanspruch der Bevölkerung gegen nächtliche Lärmstörungen. Für besondere Anlässe seien jedoch Ausnahmen möglich.

 

Nach Angaben der Bundesregierung erfolgte die Verordnung auch auf Wunsch der Bundesländer. Diese verfügten demnach über keine eigenen Befugnisse im Lärmschutzrecht.

 

Einen automatischen Anspruch auf Genehmigungen für Public-Viewing-Veranstaltungen gebe es laut Bundesregierung allerdings nicht. Wegen des Umfangs des Turniers mit insgesamt 104 Spielen an 34 Tagen müsse jede Veranstaltung einzeln geprüft werden. Die zuständigen Behörden vor Ort entschieden nach einer Abwägung im Einzelfall über mögliche Genehmigungen.

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