Die jüngste Mindestlohnerhöhung wirkt sich deutlich auf den Arbeitsmarkt aus. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lagen im April 2025 rund zwölf Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der neuen Grenze von 13,90 Euro. Würden alle betroffenen Jobs mit dem neuen Satz vergütet, stiege die Verdienstsumme um bis zu 275 Millionen Euro.
In keiner Branche fällt der Anteil niedriger Stundenlöhne so hoch aus wie im Gastgewerbe. Dort lagen 47 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse unter dem neuen Mindestlohn. Damit trifft die Anpassung die Branche stärker als Landwirtschaft, Fischerei oder Kunst- und Unterhaltungsbetriebe. In der öffentlichen Verwaltung lag der Anteil dagegen nur bei gut einem Prozent.
Frauen profitieren wegen geringerer Verdienste häufiger
Frauen arbeiten häufiger in gering bezahlten Tätigkeiten. Nach der Schätzung erhöht sich in rund 14 Prozent ihrer Jobs der Stundenverdienst, bei Männern sind es elf Prozent. Auch regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland lag der Anteil betroffener Beschäftigungsverhältnisse bei rund 14 Prozent, in Westdeutschland bei zwölf Prozent. Sachsen verzeichnete mit knapp 15 Prozent den höchsten Wert, Bayern mit zehn Prozent den niedrigsten.
Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen, dann auf 14,60 Euro. Auf Basis der Daten von April 2025 könnten dann bis zu sieben Millionen Jobs betroffen sein. Die Verdienstsumme würde nach der Schätzung um weitere 315 Millionen Euro wachsen. Auch diese Werte gelten als Obergrenzen, da spätere Lohnsteigerungen nicht berücksichtigt wurden.