In einem langwierigen Prozess hat ein Kollege einen Antrag beim örtlichen Wasserversorger auf Absetzung von Frischwasser bei der Jahresverbrauchsabrechnung für Abwasser beantragt und durchgesetzt.
Beantragt wurde eine Herabsetzung von der Frischwassermenge in Höhe von 36,45 Prozent, wobei sogar die Luftfeuchtigkeit in Küche und Außenbereich mit zur Berechnung heran gezogen wurde.
Nachfolgende Verbrauchsstellen wurden bei der Verbrauchsmessung hinzu gezogen:
- In einer Speiserestverwertungsanlage werden mittels mechanischer Zerkleinerung und unter Zufuhr von Wasser die Küchenabfälle in eine verwertbare Biomasse umgewandelt. Diese wird in einem Tank gesammelt und in regelmäßigen Abständen entsorgt.
- Ein Anteil der gemessenen Wassermenge wird als Material zur Zubereitung von Speisen (z.B. Suppen, Soßen, Gemüsebeilagen oder Nachspeisen) verbraucht und ist somit Bestandteil der ausgelieferten Waren.
- Ein Anteil dient als Betriebsstoff für die Küchengeräte und wird als Wasserdampf beim Kochen und Garen in Kesseln und Combidämpfern entweder direkt über die Entlüftungsanlage abgeführt oder als kleiner Anteil als natürliche Abluft direkt an die Umgebung abgegeben.
- Ein weiterer Anteil wird als Transportmittel für Fette und Küchenreste in einer Fettabscheideranlage benötigt und daher über die stattfindenden Entleerungen und Reinigungen abtransportiert.
Die Mühen haben sich anschließend gelohnt: Der aktuelle Absetzungsanteil wurde schließlich auf 25 Prozent festgesetzt.
Foto: Brita